s.i.g. und DSG: Neue Wege durch den Datenschutz
Kooperation bei Datenschutz und Meldesystem für Whistleblower
„Das Unternehmen DSG ist zwar neu, unsere Zusammenarbeit aber nicht. Denn Tobias Marx hat uns auch in den vergangenen Jahren in Sachen IT-Recht und Datenschutz intensiv unterstützt – bislang allerdings meist als Support und Ergänzung unseres bestehenden Angebots. Nun haben wir das Ganze in dieser Konstellation auf eigene Beine gestellt und wollen das Angebot gemeinsam weiter ausbauen“, erläutert Eugen Straub, Geschäftsführer der s.i.g. mbH, das Vorgehen. „Im Rahmen der neuen Einheit haben wir juristisches Know-how mit technischer Affinität zusammengeführt. Damit können wir Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen ganzheitlich dabei unterstützen, Lösungen für die Herausforderungen des Datenschutzes zu finden, statt nur den gesetzlichen Anforderungen zu genügen“, erklärt Tobias Marx.
Die DSG unterstützt die Kunden der s.i.g. als externer Datenschutzbeauftragter und übernimmt alle damit verbundenen Aufgaben, von den entsprechenden Audits über die Umsetzung der Maßnahmen bis hin zur Schulung der Mitarbeiter. Gemeinsam mit der s.i.g. werden dabei alle rechtlichen und organisatorischer Fragen berücksichtigt, inklusive der Meldung eventueller Datenpannen an die Aufsichtsbehörden Die DSG versteht sich dabei als umsetzungsorientierter Lösungspartner. „Es geht uns darum, Unternehmen aufzuzeigen, wie sie mit den Vorgaben des Datenschutzes konstruktiv umgehen können“ betont Tobias Marx. Neben dem Datenschutz bietet s.i.g. umfassende Dienstleistungen für die IT-Sicherheit in Unternehmen und Institutionen.
Meldesystem für Whistleblower
Neben dem Dienstleistungsangebot für den Datenschutz bietet die DSG auch Unterstützung beim Aufbau eines Meldesystems für Whistleblower an. „Laut EU-Richtlinie müssen seit Ende 2021 Unternehmen mit mehr als 249 Arbeitnehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie etwa Städte und Gemeinden, sowie Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle von letzteren stehen, einen internen Meldekanal für Hinweisgeber einrichten“, so Tobias Marx zu den gesetzlichen Vorgaben. Bis 2024 soll diese Vorgabe auch auf Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern ausgeweitet werden. „Es lohnt sich deswegen in jedem Falle, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen“, so Marx weiter.